Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,79
BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85 (https://dejure.org/1986,79)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1986 - 5 C 2.85 (https://dejure.org/1986,79)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1986 - 5 C 2.85 (https://dejure.org/1986,79)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,79) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 168
  • NJW 1987, 2392 (Ls.)
  • NJW 1987, 2695 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 791
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85
    Außerdem haben die Vorinstanzen die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Aktivlegitimation für die klageweise Geltendmachung von Leistungen der Sozialhilfe in einem - auch hier vorliegenden - Fall, in dem um die Leistung von Hilfe (zum Lebensunterhalt) an eine Bedarfsgemeinschaft gestritten wird, nicht beachtet (siehe BVerwGE 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 35/77] und 72, 88 ; vgl. auch BVerwGE 70, 196 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 144/83]).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85
    Geht es um den Bedarf von mehreren Personen (Bedarfsgemeinschaft), so kommt es auch auf deren Zahl und Alter an (s. BVerwG, Urteil vom 22. August 1985 <BVerwGE 72, 88 [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84] = FEVS 35, 93 = NDV 1985, 427 = ZfS 1986, 52>).
  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 144.83

    Vorhandensein einer sozial erfahrenen personenberatenden Beteiligung im

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85
    Außerdem haben die Vorinstanzen die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Aktivlegitimation für die klageweise Geltendmachung von Leistungen der Sozialhilfe in einem - auch hier vorliegenden - Fall, in dem um die Leistung von Hilfe (zum Lebensunterhalt) an eine Bedarfsgemeinschaft gestritten wird, nicht beachtet (siehe BVerwGE 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 35/77] und 72, 88 ; vgl. auch BVerwGE 70, 196 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 144/83]).
  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73

    Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85
    Aus der Gegenüberstellung von abstraktem Bedarf und anrechenbarem Einkommen ergibt sich - ist dieses niedriger - der konkrete, mittels Sozialhilfe zu befriedigende Bedarf (s. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1974 <BVerwGE 45, 157 = FEVS 22, 389 = NDV 1974, 250 = ZfS 1974, 379 = ZfSH 1975, 15>).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Der Senat folgt hingegen der Rechtsprechung des BVerwG, das in ständiger Rechtsprechung zum früheren § 12 BSHG iVm § 3 der Verordnung zur Durchführung des § 22 BSHG (RegelsatzV vom 20. Juli 1962 - BGBl I 515 - idF vom 21. Dezember 2000, BGBl I 1983) entschieden hat, dass die Tabellenwerte in § 8 WoGG keinen geeigneten Maßstab für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft darstellen (vgl nur BVerwGE 75, 168; 77, 232; 97, 110 und zuletzt Urteile vom 31. August 2004 - 5 C 8/04 -, NJW 2005, 310 und vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 -, DVBl 2005, 1326 = NVwZ 2005, 1197; vgl hierzu auch Rothkegel, aaO, RdNr 25 ff und Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 36 ff; zur Unanwendbarkeit der Tabelle zu § 8 WoGG im BSHG vgl auch Hofmann in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 12 RdNr 24).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die

    Das BVerwG ging bei seiner Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatzverordnung (RegelsatzVO) davon aus, dass derjenige, der im Zeitpunkt des Wohnungswechsels Hilfe zum Lebensunterhalt nicht bezieht und eine Wohnung anmietet, hinsichtlich deren Miete er weiß, dass er sie nicht aus eigenen Mitteln werde bestreiten können (vgl BVerwG Urteil vom 27.11.1986 - 5 C 2/85 - - BVerwGE 75, 168 - BVerwG Urteil vom 30.5.1996 - - 5 C 14.95 - - BVerwGE 101, 194; 30.5.1996 - 5 C 4/95), von vornherein nicht in den Schutzbereich der genannten Regelung falle.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Die Tabellenwerte in § 8 WoGG stellen grundsätzlich keinen geeigneten Maßstab für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft dar (vgl BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, jeweils RdNr 23; BVerwGE 75, 168; 77, 232; 97, 110 und zuletzt BVerwG Urteile vom 31. August 2004 - 5 C 8.04 - NJW 2005, 310 und vom 28. April 2005 - 5 C 15.04 - DVBl 2005, 1326 = NVwZ 2005, 1197; vgl hierzu auch Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 36 ff; zur Unanwendbarkeit der Tabelle zu § 8 WoGG im BSHG vgl auch Hofmann in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 12 RdNr 24; s auch Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, Stand März 2008, K § 22 RdNr 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,39
BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86 (https://dejure.org/1986,39)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1986 - 9 C 9.86 (https://dejure.org/1986,39)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1986 - 9 C 9.86 (https://dejure.org/1986,39)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,39) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - Bekenntnis um deutschen Volkstum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 336
  • NJW 1981, 2032
  • NJW 1987, 2032
  • NVwZ 1987, 791 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (138)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Bei Bewerbern um den Vertriebenenausweis, die aus Vielvölkerstaaten stammen, ist die deutsche Volkszugehörigkeit widerlegbar zu vermuten, wenn solche objektiven Bestätigungsmerkmale vorliegen, die hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen (wie Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168).

    Das ist im Grundsatz zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 171) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].

    Maßgebend sind die gesamten Lebensumstände des Einzelfalls (BVerfGE 59, 128, 158; Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 171) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].

    Es ist unter solchen Umständen ausreichend, wenn der Betroffene "von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 170) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Maßgebend sind die gesamten Lebensumstände des Einzelfalls (BVerfGE 59, 128, 158; Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 171) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].

    Dergleichen kann nicht schon deshalb angenommen werden, weil eine Eintragung in die deutsche Volksliste nicht feststellbar ist (vgl. BVerfGE 59, 128, 159).

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Die Vertreibungsmaßnahme besteht bei ihm in dem fortgesetzten, gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Vertreibungs druck, der sich vor allem in der Vereinsamung der Zurückgebliebenen niederschlägt (Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167, 177) [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76].

    Davon ist somit grundsätzlich auszugehen (Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167, 177) [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76].

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts: Das Bundesvertriebenengesetz ist kein Aussiedlergesetz (Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298, 309) [BVerwG 10.11.1976 - VIII C 92/75].

    Der Aussiedler ist ein Nachzügler der allgemeinen Vertreibung (Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298).

  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 178.81

    Vertriebene - Vertreibungsbedingte Ausreisegründe - Vertreibungsfremde

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Wer nicht wegen dieser Nachwirkungen, sondern aus rein persönlichen Gründen ausgereist ist, ist kein Aussiedler (Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40, 44 [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76] sowie Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13).

    Liegen sowohl vertreibungsbedingte als auch vertreibungsfremde Ausreisegründe vor, kommt es darauf an, ob vertreibungsbedingte Gründe nach Bedeutung und Tragweite das Verlassen des Vertreibungsgebiets wesentlich verursacht haben (Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13).

  • BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 40.83

    Vermögenseinbußen - Aussiedler - Verlassens der Vertreibungsgebiete -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Zur Abgrenzung zwischen der Vermutung für ein vertreibungsbedingtes Verlassen des Vertreibungsgebietes und der Vermutung gegen die Vertreibungsbedingtheit von nach dem 31. Dezember 1968 eingetretenen Vermögensschäden Vertriebener (im Anschluß an Urteil vom 2. August 1984 - BVerwG 3 C 40.83 - BVerwGE 70, 34 [BVerwG 02.08.1984 - 3 C 40/83]).

    Damit besteht kein Gegensatz zur Rechtsprechung des 3. Senats in Lastenausgleichssachen, der seit dem Urteil vom 2. August 1984 - BVerwG 3 C 40.83 - (BVerwGE 70, 34 [BVerwG 02.08.1984 - 3 C 40/83]) davon ausgeht, daß eine Vermutung gegen die Vertreibungsbedingtheit von nach dem 31. Dezember 1968 eingetretenen Vermögensverlusten Vertriebener (Aussiedler) spricht.

  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 61.78

    Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Ausstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Das Berufungsgericht hat jedoch übersehen, daß den gesetzlichen Bestätigungsmerkmalen neben ihrer objektiven Funktion (vgl. dazu Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 61.78 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 37) nach der neueren Rechtsprechung gleichzeitig auch ein subjektives Element innewohnt.

    Damit wird sich das Berufungsgericht zunächst befassen müssen, wobei der Umstand, daß der Großvater mütterlicherseits seinen Namen hat madjarisieren lassen, ohne Bedeutung ist (vgl. Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 61.78 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 37).

  • BVerwG, 25.09.1957 - V C 504.56

    Deutscher im völkerkundlichen Sinne als Deutscher Volkszugehöriger i.S.d. § 6

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Etwas anderes läßt sich entgegen der Auffassung der genannten Kommentatoren auch nicht daraus herleiten, daß eine im Zusammenhang mit dem Erlaß des Reparationsschädengesetzes zunächst beabsichtigte Verankerung der sog. Schutzmachttheorie (vgl. dazu Urteil vom 25. September 1957 - BVerwG 5 C 504.56 - BVerwGE 5, 239) in einem § 1 Abs. 5 BVFG (vgl. BT-Drucks. V/3662 S. 31) fallengelassen wurde, weil Bedenken dahin gehend geäußert worden waren, die Wortfassung der geplanten Vorschrift könne bei ihrer Anwendung auf einen Aussiedler dahin mißverstanden werden, daß dieser die gegen ihn unmittelbar getroffenen Vertreibungsmaßnahmen im Einzelfall nachweisen müsse (vgl. Verhandlungen des Deutschen Bundestags, 5. WP, Stenogr. Berichte Bd. 68 S. 11386, 11387, 11412).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 91.82

    Vertriebene - Vertriebenenausweis - Entziehung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Sollte das Berufungsgericht aufgrund der nach alledem erforderlichen erneuten Verhandlung wiederum zu dem Ergebnis gelangen, daß der Klägerin der Vertriebenenausweis A zu Unrecht erteilt worden ist, wird es - worauf vorsorglich hinzuweisen ist - zu prüfen haben, ob der Klägerin nach Maßgabe des Urteils vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 91.82 - (BVerwGE 68, 159) Vertrauensschutz zur Seite steht.
  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Er vermag zum einen der Auffassung nicht zu folgen, die in § 1 Abs. 1 BVFG enthaltene unwiderlegbare Vermutung für eine vertreibungsbedingte Aufgabe des Wohnsitzes (vgl. dazu Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 66.66 - BVerwGE 26, 352, 358) [BVerwG 26.04.1967 - VIII C 66/66] müsse wegen des sachlichen Zusammenhangs zwischen § 1 Abs. 1 BVFG und § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG (vgl. dazu z.B. Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13 - S. 18 -) auch in Aussiedlerfällen gelten (so die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteil vom 12. Juni 1969 - BVerwG 8 C 125.67 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 9 - sowie neuerdings Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Art. 116 GG S. 14-17).
  • BVerwG, 23.11.1977 - 8 C 86.76

    Deutscher Volkszugehöriger - Tschechoslowakei - Ehegatte in DDR - Aussiedler

  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 29.73

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum in Kroatien nach Beginn des Feldzugs gegen

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus

  • BVerwG, 23.02.1959 - I C 120.57
  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 125.67

    Tatbestand der Aussiedlung - Erfordernis des Nachweises eines Kausalzusammenhangs

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Die in Aussiedlerfällen zugunsten des deutschen Volkszugehörigen streitende widerlegbare Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ist eine gesetzliche Vermutung, die zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führt (Ergänzung zu BVerwGE 74, 336).

    Allerdings ist das Berufungsgericht entsprechend der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336)zutreffend davon ausgegangen, daß das Bundesvertriebenengesetz kein Aussiedlergesetz ist.

    Das setzt indessen entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht voraus, daß - konkrete - Maßnahmen gegen den Aussiedler gerichtet waren, die ihn zum Verlassen des Vertreibungsgebiets veranlaßt haben (vgl. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - a.a.O. S. 340).

    Vielmehr reichen die allgemeinen Spätfolgen der Vertreibung aus, die sich als Vertreibungsdruck in der Vereinsamung der in dem von der deutschen Bevölkerung weitgehend entvölkerten Vertreibungsgebiet Zurückgebliebenen sowie in allen sonstigen Umständen niederschlagen, die - wie z.B. staatliche Assimilierungsbestrebungen - ein Leben als Volksdeutscher in den Vertreibungsgebieten erschweren (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - a.a.O. S. 177 sowie Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - a.a.O. S. 340).

    Wie der Senat im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 339 ) im Anschluß an diese Entscheidungen im einzelnen ausgeführt hat, spricht deshalb für den einzelnen Aussiedler zwar nicht schon - wie in der früheren Rechtsprechung angenommen (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 66.66 - BVerwGE 26, 352 : Urteil vom 12. Juni 1969 - BVerwG 8 C 125.67 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 9) - eine unwiderlegbare Vermutung für eine vertreibungsbedingte Wohnsitzaufgabe, wohl aber wird widerlegbar vermutet, daß er wegen der Nachwirkungen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen das Vertreibungsgebiet verlassen hat.

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Schließlich kann ein Bekenntnis mittelbar aus hinreichend vorhandenen Indizien, namentlich den in § 6 BVFG genannten objektiven Bestätigungsmerkmalen, gefolgert werden (mittelbare Feststellung eines Bekenntnissachverhalts; vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).

    Dabei kann dahinstehen, ob unter dem Bestätigungsmerkmal "Sprache" in § 6 BVFG allein die Muttersprache zu verstehen ist (vgl. Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwGE 41, 189 [BVerwG 23.11.1972 - III C 161/69]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).

    Die ethnische Abstammung von einem deutschen Vater verliert ihre Indizwirkung für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum durch die gleichfalls gegebene ethnische Abstammung von einer ruthenischen Mutter (vgl. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336, 338) [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86].

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 4.97

    Spätgeborene aus Rumänien; Indizwirkung der Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG für

    Die deutsche Volkszugehörigkeit wird widerleglich vermutet, wenn Deutsch die Muttersprache geworden ist, weil dies regelmäßig zugleich eine deutsche Erziehung und die Zugehörigkeit zum deutschen Kulturkreis indiziert (im Anschluß an BVerwGE 74, 336 und BVerwGE 102, 214).

    Die deutsche Volkszugehörigkeit des Spätgeborenen ist dann widerlegbar zu vermuten (Urteil vom 15. Juli 1986 BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336).

    Wie sich schon aus dem Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336) ergibt, kommt einer solchen Mehrsprachigkeit von vornherein keine Bedeutung zu, wenn die deutsche Sprache die Muttersprache geworden ist, weil dies allein schon ein Übergewicht über die ebenfalls beherrschte Landessprache begründet.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,396
BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85 (https://dejure.org/1987,396)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1987 - 7 C 28.85 (https://dejure.org/1987,396)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1987 - 7 C 28.85 (https://dejure.org/1987,396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Telegraphenwege-Gesetz - Breitbandkabel-Verlegung - Telegraphenlinien - Breitbandkabelnetze - Fernmelderecht der Post - Zustimmung der Gemeinde - Verkabelung - Planfeststellungsverfahren - Gemeinde-Beteiligung

  • rechtsportal.de

    Umfang des postalischen Fernmeldeleitungsrecht [Verlegung von Breitbandkabel]; Beteiligungsrechte der betroffenen Gemeinde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 128
  • NJW 1987, 2096
  • NVwZ 1987, 791 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 441
  • DVBl 1987, 845
  • DÖV 1987, 778
  • ZUM 1989, 92
  • afp 1989, 502
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85
    Daß die Gemeinden aufgrund des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ein Recht haben, an einem Planungsverfahren mit nachhaltigen Auswirkungen auf den örtlichen Bereich beteiligt zu werden, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 215.65 - BVerwGE 31, 263 ; Urteil vom selben Tage - BVerwG 4 C 82.66 - DVBl. 1969, 362 ; Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG 7 C 11.72 - Archiv PF 1977, 56 ; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ).

    Ebenso ist es ständige Rechtsprechung, daß die Gemeinden bei einer derartigen Berührung ihres Selbstverwaltungsbereichs eine ermessenfehlerfreie Abwägung ihrer zu ihrem Wirkungsbereich gehörenden Belange beanspruchen können (vgl. die erwähnten Entscheidungen BVerwGE 31, 263 ; DVBl. 1969, 362 ; Archiv PF 1977, 56 ; NJW 1981, 2075; ferner Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 ).

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85
    Daß die Gemeinden aufgrund des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ein Recht haben, an einem Planungsverfahren mit nachhaltigen Auswirkungen auf den örtlichen Bereich beteiligt zu werden, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 215.65 - BVerwGE 31, 263 ; Urteil vom selben Tage - BVerwG 4 C 82.66 - DVBl. 1969, 362 ; Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG 7 C 11.72 - Archiv PF 1977, 56 ; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ).

    Ebenso ist es ständige Rechtsprechung, daß die Gemeinden bei einer derartigen Berührung ihres Selbstverwaltungsbereichs eine ermessenfehlerfreie Abwägung ihrer zu ihrem Wirkungsbereich gehörenden Belange beanspruchen können (vgl. die erwähnten Entscheidungen BVerwGE 31, 263 ; DVBl. 1969, 362 ; Archiv PF 1977, 56 ; NJW 1981, 2075; ferner Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 ).

  • BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 23.79

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen die Ablehnung des Zusammenschlusses mehrerer das

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85
    Der erkennende Senat hat in bezug auf das Fernsprechnetz entschieden, daß ortsnetzorganisatorische Maßnahmen der Bundespost, die ihr als Trägerin des Fernmeldewesens obliegen, zugleich die örtlichen Angelegenheiten der von der Ortsnetzgestaltung berührten Gemeinden betreffen und damit Auswirkungen auf den verfassungsrechtlich durch die Selbstverwaltungsgarantie zugunsten der Gemeinden besonders geschützten Bereich haben (Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 7 C 23.79 - NJW 1981, 2075 = DÖV 1981, 380).

    Ebenso ist es ständige Rechtsprechung, daß die Gemeinden bei einer derartigen Berührung ihres Selbstverwaltungsbereichs eine ermessenfehlerfreie Abwägung ihrer zu ihrem Wirkungsbereich gehörenden Belange beanspruchen können (vgl. die erwähnten Entscheidungen BVerwGE 31, 263 ; DVBl. 1969, 362 ; Archiv PF 1977, 56 ; NJW 1981, 2075; ferner Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 ).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85
    In bezug auf den sendetechnischen Bereich des Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht bereits im ersten Fernsehurteil klargestellt, daß zum Fernmeldewesen sowohl die Übermittlung der sendefertigen Ton- und Bildsignale vom Rundfunkstudio zum Sender und die Ausstrahlung der Sendung als auch die anschließenden technischen Vorgänge bis zum Empfang der Sendung gehören, wobei es insoweit keinen Unterschied macht, ob die Übermittlung durch Leitungen oder durch Funk erfolgt (BVerfGE 12, 205 ).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85
    Daß die Gemeinden aufgrund des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ein Recht haben, an einem Planungsverfahren mit nachhaltigen Auswirkungen auf den örtlichen Bereich beteiligt zu werden, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 215.65 - BVerwGE 31, 263 ; Urteil vom selben Tage - BVerwG 4 C 82.66 - DVBl. 1969, 362 ; Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG 7 C 11.72 - Archiv PF 1977, 56 ; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85
    Ebenso ist es ständige Rechtsprechung, daß die Gemeinden bei einer derartigen Berührung ihres Selbstverwaltungsbereichs eine ermessenfehlerfreie Abwägung ihrer zu ihrem Wirkungsbereich gehörenden Belange beanspruchen können (vgl. die erwähnten Entscheidungen BVerwGE 31, 263 ; DVBl. 1969, 362 ; Archiv PF 1977, 56 ; NJW 1981, 2075; ferner Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 ).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85
    Dem lag der Gedanke zugrunde, durch einen Verzicht auf eine Definition den Begriff der Telegraphenanlage für künftige technische Entwicklungen offenzuhalten (BVerfGE 46, 120 ; Neugebauer, Fernmelderecht mit Rundfunkrecht, 1929, S. 43 f.; Wolcke, a.a.O. S. 96).
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85
    Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet der Gemeinde die Wahrung des Wohls ihrer Einwohner nicht schlechthin, sondern allein insoweit, als es um die Wahrnehmung der "im Rahmen der Gesetze" bestimmten eigenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft geht (Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - DVBl. 1984, 88 = NVwZ 1983, 610).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85
    Ebenso ist es ständige Rechtsprechung, daß die Gemeinden bei einer derartigen Berührung ihres Selbstverwaltungsbereichs eine ermessenfehlerfreie Abwägung ihrer zu ihrem Wirkungsbereich gehörenden Belange beanspruchen können (vgl. die erwähnten Entscheidungen BVerwGE 31, 263 ; DVBl. 1969, 362 ; Archiv PF 1977, 56 ; NJW 1981, 2075; ferner Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1985 - 20 A 2487/83
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85
    Das Berufungsgericht (Urteil vom 12. März 1985, DVBl. 1985, 1022 = DÖV 1985, 1020 = NJW 1985, 1916) hat ausgeführt:.
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 11.72

    Vorliegen von Ermessensfehlern - Anschluss eines Fernsprechteilnehmers an ein

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Zum verfassungsrechtlich geschützten Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung gehört die Befugnis, den bei einer überörtlich bedeutsamen Planung zu berücksichtigenden Belang der städtebaulichen Entwicklungsinteressen eigenverantwortlich zu definieren (Urteile vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 18.93 - BVerwGE 97, 203 und vom 18. März 1987 - BVerwG 7 C 28.85 - BVerwGE 77, 128 ; Beschluss vom 15. April 1999 - BVerwG 4 VR 18.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 151 S. 25 f.).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion;

    Aus dem in den Schutzbereich der Selbstverwaltungsgarantie fallenden Selbstgestaltungsrecht könnte die Klägerin zu 1 Abwehrrechte nur herleiten, wenn sie durch Maßnahmen betroffen würde, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. Urteil vom 18. März 1987 - BVerwG 7 C 28.85 - BVerwGE 77, 128 = Buchholz 442.065 TWG Nr. 6 S. 5; Beschluss vom 15. April 1999 - BVerwG 4 VR 18.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 151 S. 25 f.).
  • VG Bremen, 30.11.2005 - 4 K 1013/05

    Nichterlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Haft in Guantanamo/Kuba

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, dass auch in Fällen sog. uneigentlicher Fristen, in die eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht möglich ist, Fristversäumnisse im Ausnahmefall dann nicht anspruchsausschließend oder rechtsvernichtend sind, wenn die Säumnis z. B. auf höherer Gewalt beruhte (Urteil v. 23.04.1985 - 9 C 7/85 -, InfAuslR 1985, 279 ff. und Urteil v. 13.01.1987 - 9 C 259/86 -, NVwZ 1987, 605 f. - jeweils zu § 33 Abs. 1 AsylVfG), bzw. dass sich Behörden unter bestimmten engen Voraussetzungen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht auf den Ablauf einer die weitere Rechtsverfolgung abschneidenden oder die Anspruchsberechtigung vernichtenden Ausschlussfrist berufen dürfen (Urteil v. 28.03.1996 - 7 C 28/85 - E 101, 39 ff; Beschluss v. 27.11.1995 - 7 B 290/95 -, Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 1, jeweils zu § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,522
BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1986,522)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1986 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1986,522)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1986 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1986,522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 147
  • NJW 1987, 1837
  • NVwZ 1987, 791 (Ls.)
  • VersR 1987, 320
  • DVBl 1987, 527
  • DÖV 1987, 544
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74

    Erhöhung der Entgelte für das Landen und Abstellen von Kleinluftfahrzeugen auf

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Dem könne nicht entgegengehalten werden, daß die dem Flughafenunternehmer nach § 43 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilte behördliche Genehmigung der von ihm festgelegten generellen Regelung der Flughafenbenutzungsentgelte einen den Flughafen benutzenden Luftfahrtunternehmer nicht in seinen Rechten verletzen könne (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - Buchholz 442.41 LuftVZO Nr. 4), und daß auch der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung durch die dem Vermieter nach § 8 Abs. 4 des Wohnungsbindungsgesetzes erteilte behördliche Genehmigung der Erhöhung der Durchschnittsmiete nicht in seinen Rechten berührt werde (BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226): Im Gegensatz zu diesen Fällen sei nämlich die genehmigte Entgeltregelung im vorliegenden Falle infolge der Erteilung der Genehmigung zwingend und ausnahmslos anzuwenden.

    Ein Kläger kann durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten nur verletzt sein, wenn sein rechtlich geschützter Lebenskreis durch den Verwaltungsakt betroffen wird (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 A 17.57 - BVerwGE 10, 122 [BVerwG 28.01.1960 - I A 17/57]; Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O.).

    Für diese Genehmigungen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß sich deren Rechtswirkung darauf beschränkt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Entgeltordnung des Unternehmens als maßgebliche Bemessungsgrundlage für die geforderten Entgelte zu verwenden (Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O. ; Beschluß vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 203.79 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 75; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juni 1980 - 2 BvR 1430/79 -).

    Es ist anerkannt, daß eine Prüfung der - wie hier - von einer Partei einseitig festgelegten Vertragsordnung durch das ordentliche Gericht nicht wegen dessen Bindung an rechtswirksame Verwaltungsakte ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1972 - KZR 1/72 - DVBl. 1974, 558 ; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Dem könne nicht entgegengehalten werden, daß die dem Flughafenunternehmer nach § 43 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilte behördliche Genehmigung der von ihm festgelegten generellen Regelung der Flughafenbenutzungsentgelte einen den Flughafen benutzenden Luftfahrtunternehmer nicht in seinen Rechten verletzen könne (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - Buchholz 442.41 LuftVZO Nr. 4), und daß auch der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung durch die dem Vermieter nach § 8 Abs. 4 des Wohnungsbindungsgesetzes erteilte behördliche Genehmigung der Erhöhung der Durchschnittsmiete nicht in seinen Rechten berührt werde (BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226): Im Gegensatz zu diesen Fällen sei nämlich die genehmigte Entgeltregelung im vorliegenden Falle infolge der Erteilung der Genehmigung zwingend und ausnahmslos anzuwenden.
  • BVerwG, 16.07.1968 - I A 5.67

    Frist für Untätigkeitsklagen in Angelegenheiten der Versicherungsaufsicht -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Dem entspricht es, daß - wie dargelegt - die zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungspflichtigen bestehenden Versicherungsverhältnisse nicht Regelungsgegenstand der Tarifgenehmigung sind und deshalb der Prüfbereich des § 8 PflVG von vornherein nicht das individuelle Einzelinteresse der einzelnen Versicherungspflichtigen, sondern das typisierte Interesse der Gesamtheit der Versicherungspflichtigen als Zwangsversicherte und Schuldner der Versicherungsbeiträge erfaßt, das mit den Individualinteressen der einzelnen Versicherungspflichtigen nicht identisch ist (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG 1 A 5.67 - BVerwGE 30, 135 [BVerwG 16.07.1968 - I A 5/67]; dazu auch Papier, JuS 1980, 265 ).
  • BGH, 27.10.1972 - KZR 1/72

    Benutzung eines Flughafens als öffentliche Anstaltsnutzung - Anwendbarkeit des

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Es ist anerkannt, daß eine Prüfung der - wie hier - von einer Partei einseitig festgelegten Vertragsordnung durch das ordentliche Gericht nicht wegen dessen Bindung an rechtswirksame Verwaltungsakte ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1972 - KZR 1/72 - DVBl. 1974, 558 ; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O. ).
  • BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57

    Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Ein Kläger kann durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten nur verletzt sein, wenn sein rechtlich geschützter Lebenskreis durch den Verwaltungsakt betroffen wird (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 A 17.57 - BVerwGE 10, 122 [BVerwG 28.01.1960 - I A 17/57]; Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O.).
  • BVerwG, 05.10.1979 - 7 B 203.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zustimmung zur Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Für diese Genehmigungen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß sich deren Rechtswirkung darauf beschränkt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Entgeltordnung des Unternehmens als maßgebliche Bemessungsgrundlage für die geforderten Entgelte zu verwenden (Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O. ; Beschluß vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 203.79 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 75; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juni 1980 - 2 BvR 1430/79 -).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt, dass dem Versicherungsnehmer hinsichtlich der für die Wirksamkeit der Prämienerhöhung bis 1994 notwendigen Genehmigung der Aufsichtsbehörde keine verwaltungsgerichtliche Überprüfung eröffnet war, da sie dem einzelnen Versicherungsnehmer gegenüber keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfaltete (vgl. BVerfG aaO S. 216 [juris Rn. 13] mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: BVerwGE 30, 135; 75, 147; BVerwG VersR 1996, 1133); für entscheidend hat das Bundesverfassungsgericht gehalten, dass den Versicherungsnehmern eine umfassende tatsächliche und rechtliche Überprüfung der Berechnung der Prämienerhöhungen durch die (Zivil-)Gerichte ermöglicht werden muss.
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Dies ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen können (vgl. etwa BVerwGE 44, 1 ; 75, 147 ; 82, 246 ; Beschluß vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    In Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu Verwaltungsakten, die nicht unmittelbar regelnd in die bestehende Privatrechtslage eingriffen, sondern noch der privatrechtlichen Umsetzung durch den Adressaten bedurften, trotz der absehbaren Auswirkungen des Verwaltungsakts auf die Vertragspartner des Adressaten deren Klagebefugnis stets verneint (vgl. Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG I A 5.67 - BVerwGE 30, 135 ; Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226 ; Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 A 20.82 - BVerwGE 75, 147 ; Urteil vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 ).

    In Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht schon früher wiederholt entschieden, dass sich allein aus dem Umstand, dass eine öffentlich-rechtliche Norm, die (auch) die behördliche Kontrolle von Entgelten betrifft, die Interessen derjenigen erwähnt, die die Entgelte zu entrichten haben, nicht ergibt, dass diesem Personenkreis subjektive Rechte eingeräumt werden (vgl. Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG I A 5.67 - a.a.O. ; Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 A 20.82 - a.a.O. ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 54.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1178
BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 54.81 (https://dejure.org/1986,1178)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1986 - 1 C 54.81 (https://dejure.org/1986,1178)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1986 - 1 C 54.81 (https://dejure.org/1986,1178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlender Rechtsanspruch - Satzungsmäßige Leistung - Versicherungsgeschäft - Unterstützungen - Gesamtinhalt der Satzung - Vereinsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Leistungsanspruch - Versicherungsaufsicht - Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VAG § 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 155
  • NJW 1987, 1900
  • NVwZ 1987, 791 (Ls.)
  • VersR 1987, 297
  • DVBl 1987, 524
  • DÖV 1987, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 5/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Diese Verpflichtung auf der Grundlage vereinsrechtlicher Gleichbehandlung führt indes nicht dazu, dass die Mitglieder iS des § 1 Abs. 3 Nr. 1 VAG einen Rechtsanspruch auf Unterstützung haben; sie lässt den Status des VdK-Landesverbandes als steuerbegünstigte Körperschaft iS der §§ 51 ff AO unberührt (vgl Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 25.11.1986 - 1 C 54/81 - BVerwGE 75, 155, 164 ff, juris RdNr 46 ff) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 3/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Kosten -

    Zwar mag die Klägerin selbst nicht als bedürftig iS des § 53 AO eingestuft worden sein, jedoch könnte eine Verfahrensweise, die bezogen auf "bedürftige" Mitglieder nicht der Satzung und dem vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot (vgl BVerwGE 75, 155) entspricht, auch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der gegen sie gerichteten Kostenforderung beeinflussen.
  • BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 8/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Dass § 7 Ziffer 7 der Satzung insoweit nur eine "Berechtigung" des VdK zur Begleichung der Kostenschuld in diesen Fällen regelt und in Satz 4 dieser Ziffer ein Rechtsanspruch des Mitglieds auf diese Zuwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist (nur) dem Umstand geschuldet, dass der Verband oder die Vereinigung Versicherungsgeschäfte iS des § 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) betreibt und daher den Einschränkungen dieses Gesetzes und der Versicherungsaufsicht unterliegt (vgl BVerwGE 75, 155 ff; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.3.2014 - L 7 R 1940/12).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 42.09

    Krankenversicherung; substitutive; Tarifstrukturzuschlag; Prämie;

    Der Versicherer kann Änderungen in der Tarifstruktur vornehmen oder von seiner bisherigen Praxis abweichen, vorausgesetzt diese Änderungen werden auch für bestehende Verträge generell und willkürfrei vorgenommen (Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 54.81 - BVerwGE 75, 155 = Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 13).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83

    Versicherungsgegenstand - Sachgüterabnutzung - Videorecorder -

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Unternehmen ein Versicherungsunternehmen im Sinne von § 1 VAG, wenn es gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt (Garantie-Versprechen), wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 54.81 -, BVerwGE 75, 155 = VersR 1987, 297 ).
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06

    Qualifizierung eines Scheinversicherungsunternehmens als Versicherungsunternehmen

    Hat die Tätigkeit einer Vereinigung nicht die rechtsgeschäftliche entgeltliche Übernahme von Risiken in dem dargelegten Sinn zum Gegenstand, so betreibt die Vereinigung kein Versicherungsgeschäft (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 A 45/83; Urt. v. 25.11.1986 - 1 C 54/81; Urt. v. 24.02.1987 - 1 A 49/83).

    Die Kammer teilt insoweit nicht die Auffassung des BVerwG in einem allerdings schon fast 20 Jahre alten Urteil, wonach diese Regelung leer laufe (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1986 a.a.O. - juris Tz 28).

    Dieses Gericht hat zwar in einer Reihe von Entscheidungen aus den 80er Jahren und unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass nur echte Versicherungsunternehmen solche im Sinne des § 1 Abs. 1 VAG sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 A 45/83 - Urt. v. 25.11.1986 - 1 C 54/81 - Urt. v. 24.02.1987 - 1 A 49/83 -).

    In dem Urteil vom 25.11.1986 (a.a.O juris TZ 51) ist dagegen ausgeführt, dass eine Satzungsvorschrift, die Rechtsansprüche zwar formal ausschließt, aber mit den übrigen Satzungsvorschriften nicht vereinbar ist, nicht zum Ausschluss des Aufsichtsregimes führt.

  • VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08

    Versicherungsschutz als Zusatzleistung

    Der Erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 54/81 - (BVerwGE 75, 155) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung aus den Jahren 1956, 1960 und 1961 den Rechtssatz aufgestellt, dass eine Vereinigung, auf deren Leistung kein Rechtsanspruch bestehe, auch nicht aus Gründen des Vertrauensschutzes der Versicherungsaufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliege.

    Es fehlt damit an einem Grund, der die Unterstellung des Geschäftsmodells der Klägerinnen unter die Versicherungsaufsicht rechtfertigen könnte, weil rechtsgeschäftlich begründete positive Leistungspflichten, deren Erfüllbarkeit durch die Versicherungsaufsicht gewährleistet werden könnte, nicht bestehen (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 25.11.1986 - 1 C 54/81 -, a.a.O., Jurisdokument Rdnr. 47).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 2/05 R

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung

    Zwar mag der Kläger selbst nicht als bedürftig iS des § 53 AO eingestuft worden sein, jedoch könnte eine Verfahrensweise, die bezogen auf "bedürftige" Mitglieder nicht der Satzung und dem vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot (vgl BVerwGE 75, 155) entspricht, auch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der gegen ihn gerichteten Kostenforderung beeinflussen.
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 6/05 R

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung

    Zwar mag die Klägerin selbst nicht als bedürftig iS des § 53 AO eingestuft worden sein, jedoch könnte eine Verfahrensweise, die bezogen auf "bedürftige" Mitglieder nicht der Satzung und dem vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot (vgl BVerwGE 75, 155) entspricht, auch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der gegen sie gerichteten Kostenforderung beeinflussen.
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 3/05 R

    Kosten für Bevollmächtigte in einem erfolgreich abgeschlossenen Vorverfahren

    Zwar mag die Klägerin selbst nicht als bedürftig iS des § 53 AO eingestuft worden sein, jedoch könnte eine Verfahrensweise, die bezogen auf "bedürftige" Mitglieder nicht der Satzung und dem vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot (vgl BVerwGE 75, 155) entspricht, auch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der gegen sie gerichteten Kostenforderung beeinflussen.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 7 R 1940/12
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 2/05 R
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 6/05 R
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht